Häufige Fragen

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Nein. Der Begriff ist Marketing, die Verordnung kennt ihn nicht und schreibt auch kein bestimmtes Zertifikat vor. Was zählt, ist nachweisbare Kompetenz, passend zum tatsächlichen KI-Einsatz im Betrieb, und die belegt ein dokumentiertes Schulungskonzept genauso gut.

Ja. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße und unabhängig von der Risikoklasse der eingesetzten Systeme. Wer ChatGPT, Copilot oder eine KI-Funktion in der Branchensoftware nutzt, fällt darunter. Der Umfang der Schulung darf sich dafür am tatsächlichen Einsatz orientieren, bei zwei Werkzeugen im Büro reicht entsprechend weniger als in einer Entwicklungsabteilung.

Artikel 4 selbst ist nicht mit einem eigenen Bußgeld verbunden, wirkt aber über die Sorgfaltspflicht. Verursacht ein KI-Einsatz einen Schaden und es gibt keinen Schulungsnachweis, steht der Betrieb bei der Haftungsfrage deutlich schlechter da. Der Nachweis ist mit einer dokumentierten Schulung vergleichsweise einfach zu führen.

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