Ratgeber · KI
KI-Kompetenz nach Artikel 4: Was die KI-Verordnung von Betrieben verlangt
Kurz gesagt
Artikel 4 der europäischen KI-Verordnung gilt seit dem 2. Februar 2025 und betrifft jedes Unternehmen, dessen Team mit KI-Systemen arbeitet, auch bei alltäglichen Werkzeugen wie ChatGPT. Verlangt wird ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden. Ein bestimmtes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor, ein dokumentiertes, zum Einsatz passendes Schulungskonzept erfüllt die Anforderung.
Was seit dem 2. Februar 2025 gilt
Die europäische KI-Verordnung (EU AI Act) tritt in Stufen in Kraft, und die erste Stufe betrifft nicht die Tech-Konzerne, sondern die Anwender. Artikel 4 verpflichtet Unternehmen, für ausreichende KI-Kompetenz der Personen zu sorgen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Das gilt seit dem 2. Februar 2025, unabhängig von Branche, Größe und Risikoklasse der eingesetzten Systeme.
Praktisch heißt das, die Pflicht greift schon, wenn das Büro ChatGPT für Mails nutzt, die Buchhaltung eine KI-Funktion in der Software hat oder das Marketing Bilder generiert. Also bei den allermeisten Betrieben.
Was „Kompetenz” konkret meint
Die Verordnung will keine Datenwissenschaftler aus Sachbearbeitern machen. Gemeint ist die Fähigkeit, KI-Werkzeuge sachkundig einzusetzen, und das lässt sich in vier Punkte übersetzen:
- die Grenzen des Systems kennen, also wissen, wobei es gut ist und wobei nicht,
- typische Fehler erkennen, etwa erfundene Fakten und falsche Quellen,
- Ergebnisse prüfen, bevor sie verwendet werden,
- heikle Fälle einordnen, vom Datenschutz bis zum Urheberrecht.
Wer das kann, erfüllt den Kern von Artikel 4, und ganz nebenbei liefert diese Fähigkeit den eigentlichen Nutzen, denn geprüfte KI-Ergebnisse sind die einzigen, die im Betrieb etwas wert sind.
Der Nachweis, der wirklich zählt
Rund um Artikel 4 werden derzeit „KI-Führerscheine” und Zertifikate beworben, und der Suchbegriff ist entsprechend beliebt. Die Verordnung selbst schreibt kein bestimmtes Format und kein Zertifikat vor. Was sie verlangt, ist ein zum Einsatz passendes Vorgehen, und was im Ernstfall überzeugt, ist Dokumentation, also ein schriftliches Schulungskonzept, das festhält, wer wann zu welchen Werkzeugen und Regeln geschult wurde.
Genau so bauen wir unsere Firmen-Schulungen auf. Der Inhalt richtet sich nach den Werkzeugen, die Ihr Team tatsächlich nutzt, die Regeln aus Ihrem Betrieb (etwa, welche Daten in welche Dienste dürfen, siehe DSGVO-konforme KI) fließen ein, und das dokumentierte Konzept bleibt bei Ihnen als Nachweis.
In drei Schritten zum erledigten Thema
- Bestand aufnehmen. Welche KI-Werkzeuge sind im Einsatz, offiziell und inoffiziell? Die inoffiziellen sind meist die interessanteren.
- Regeln festlegen. Was darf in welche Dienste, was wird geprüft, bevor es rausgeht.
- Schulen und dokumentieren. Eine Schulung, die zu Werkzeugen und Team passt, schriftlich festgehalten. Damit ist die Anforderung erfüllt und das Thema vom Tisch.
Der angenehme Nebeneffekt kommt im Alltag. Teams, die wissen, was ihre Werkzeuge können und was nicht, holen messbar mehr aus ihnen heraus, und darum ging es der Verordnung im Kern.
Kompetenznachweis fürs Team?
Unsere Firmen-Schulungen sind auf Ihre echten Werkzeuge zugeschnitten und kommen mit dokumentiertem Schulungskonzept, genau das, was Artikel 4 verlangt. Online oder bei Ihnen vor Ort.